Dieses Dokument ist ein verhandelbarer Ausgangspunkt und wird erst durch vollständige Angaben und Unterzeichnung beider Parteien verbindlich.
- 01OFFENLEGUNGVertrauliche Information
Technisch, kaufmännisch, organisatorisch oder rechtlich
- 02ZWECKProjektgebundene Nutzung
Nur Discovery, Bewertung, Pilot oder Zusammenarbeit
- 03ZUGRIFFTatsächlicher Kenntnisbedarf
Beschränkung auf befugte Personen und Beratende
- 04ENDERückgabe oder Löschung
Vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten
1. Parteien
Jeremy Teichmann e.K., VLIPS / P2Pilot, Dombóvárstraße 48, 71394 Rommelshausen, und [Vertragspartner ergänzen].
2. Zweck
Die Parteien prüfen oder führen eine mögliche Zusammenarbeit im Zusammenhang mit P2Pilot durch. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich für Discovery, Bewertung, Vertragsverhandlung, Pilotierung und die vereinbarte Zusammenarbeit verwendet werden.
3. Vertrauliche Informationen
Geschützt sind nicht öffentliche kaufmännische, technische, organisatorische und rechtliche Informationen, insbesondere Prozessdaten, Dokumente, Systemlandschaften, Zugangskonzepte, Quellcode, Architektur, Preise, Angebote, Kunden- und Lieferantendaten sowie Erkenntnisse aus Demos oder Tests – unabhängig von Form und Kennzeichnung, sofern ihr vertraulicher Charakter erkennbar ist.
4. Pflichten
- Informationen nur für den vereinbarten Zweck nutzen
- Zugang auf Personen mit tatsächlichem Kenntnisbedarf beschränken
- mindestens die gleiche Sorgfalt wie bei eigenen vergleichbaren Informationen anwenden
- befugte Mitarbeitende und Berater angemessen zur Vertraulichkeit verpflichten
- unbefugte Offenlegung unverzüglich mitteilen
- auf Verlangen Informationen zurückgeben oder löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht
5. Ausnahmen und gesetzliche Offenlegung
Nicht erfasst sind Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt waren, rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht vorlagen, unabhängig entwickelt oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden. Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig; soweit erlaubt, wird die andere Partei vorab informiert.
6. Laufzeit, Rechte und Recht
Die Vereinbarung beginnt mit Unterzeichnung. Die Geheimhaltungspflicht gilt für [z. B. drei Jahre] nach Ende der Gespräche oder Zusammenarbeit; Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. Es werden keine Lizenzen oder sonstigen Rechte übertragen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand wird, soweit zulässig, projektspezifisch vereinbart.
[Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien ergänzen]
Dieses Muster ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.