Alle Pflichtangaben, Sicherheitsmaßnahmen und projektspezifischen Festlegungen stehen unmittelbar in diesem Dokument. Vor Unterzeichnung müssen sämtliche eckig gekennzeichneten Felder ausgefüllt, Auswahlmöglichkeiten entschieden und die tatsächliche technische Umsetzung geprüft werden. Erst die vollständig ausgefüllte und von beiden Parteien unterzeichnete Fassung ist verbindlich.
01 · AUFTRAGGEBERVerantwortlicherBestimmt Zweck, Umfang und dokumentierte Weisungen.
02 · VERARBEITUNGP2PilotVerarbeitet ausschließlich im vereinbarten Leistungsumfang.
03 · DIENSTLEISTERGenehmigte AnbieterErhalten nur den erforderlichen Zugriff.
04 · ABSCHLUSSRückgabe oder LöschungNachweis entsprechend Abschnitt 10 und 11.5.
1. Vertragsparteien und Rollen
Auftragnehmer / Auftragsverarbeiter: Jeremy Teichmann, handelnd unter VLIPS / P2Pilot, Dombóvárstraße 48, 71394 Rommelshausen.
Auftraggeber / Verantwortlicher: [vollständige Firma, Rechtsform, Anschrift, Registergericht, Registernummer und Vertretungsberechtigte ergänzen].
Der Auftraggeber entscheidet über Zwecke und wesentliche Mittel der in Abschnitt 11 beschriebenen Verarbeitung. Der Auftragnehmer verarbeitet diese personenbezogenen Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter. Als eigene Verantwortlichkeit kommen nur Vertragsstamm- und Abrechnungsdaten sowie Daten in Betracht, die nachweislich zur Erfüllung eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder zur Rechtsverteidigung erforderlich sind und keine Auftragsinhalte umfassen. Personenbezogene Sicherheits-, Fehler-, Zugriffs- und Prozessprotokolle aus der beauftragten Leistung bleiben Auftragsdaten, sofern sie in Abschnitt 11.1 nicht für einen konkret benannten Zweck, eine Rechtsgrundlage und eine Frist anders eingeordnet werden.
Auftragsdaten dürfen im Rahmen dieses AVV nicht für Werbung, allgemeine Produktverbesserung, Modelltraining oder sonstige eigene Zwecke verwendet werden. Eine spätere Nutzung außerhalb des Auftrags setzt einen eigenständigen Vertrag voraus, der Zweck, Rollen, Rechtsgrundlage, Transparenz, Betroffenenrechte und Speicherfristen ausdrücklich regelt.
2. Gegenstand, Rangfolge und Dauer
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten zur Erbringung der im Hauptvertrag und in Abschnitt 11.1 bezeichneten P2Pilot-Leistungen. Art und Zweck der Verarbeitung, Verarbeitungsschritte, Datenarten, betroffene Personen, Systeme, Formate und Umfang werden ausschließlich in diesem Dokument konkretisiert.
Diese Vereinbarung beginnt am [Datum ergänzen] und gilt während der beauftragten Verarbeitung. Sie endet mit Abschluss der Leistung und Rückgabe oder Löschung der aktiven Auftragsdaten nach Abschnitt 10. Für zulässig verbleibende Sicherungen und gesetzlich aufzubewahrende Restbestände gelten Vertraulichkeit, Sicherheit, Zweckbindung und Löschpflicht bis zu deren endgültiger Löschung fort. Bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen geht diese Vereinbarung dem Hauptvertrag vor; zwingend erforderliche EU-Standardvertragsklauseln für Drittlandübermittlungen bleiben vorrangig.
3. Dokumentierte Weisungen
Der Auftragnehmer verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Als dokumentiert gelten die vollständige unterzeichnete Vertragsfassung, der Hauptvertrag, freigegebene Systemkonfigurationen sowie Weisungen der in Abschnitt 11.5 benannten Personen per vereinbartem Ticket-, Portal- oder E-Mail-Kanal. Weisungen zu Drittlandübermittlungen müssen das Zielland, den Empfänger und den zulässigen Übermittlungsmechanismus erkennen lassen.
Erfordert eine Weisung eine Änderung von Zweck, Datenarten, Betroffenengruppen, Systemen, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragsverarbeitern oder Regionen, wird sie erst nach dokumentierter Aktualisierung dieses Vertrags ausgeführt. Ist der Auftragnehmer unions- oder mitgliedstaatlich zur Verarbeitung verpflichtet, informiert er den Auftraggeber vorab über diese Pflicht, soweit das Recht dies erlaubt. Hält er eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich, begründet seine Einschätzung und setzt die betroffene Ausführung bis zur Klärung aus.
4. Personal, Vertraulichkeit und Nachweise
- Der Auftragnehmer gewährt Zugriff nur namentlich oder rollenbezogen berechtigten Personen mit tatsächlichem Kenntnisbedarf.
- Diese Personen sind vor dem Zugriff vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet oder unterliegen einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und werden ihrer Aufgabe entsprechend zum Datenschutz und zur Informationssicherheit unterwiesen.
- Berechtigungen werden bei Rollenwechsel oder Ende der Tätigkeit unverzüglich entzogen; privilegierte Berechtigungen werden entsprechend Abschnitt 11.3 überprüft.
- Der Auftragnehmer führt die gesetzlich erforderlichen Verzeichnisse und stellt dem Auftraggeber die zur Erfüllung von Art. 28 DSGVO erforderlichen Informationen zur Verfügung.
- Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich sein Personal, seine Unterauftragsverarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen an diese Vereinbarung halten.
5. Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragnehmer trifft unter Berücksichtigung von Stand der Technik, Implementierungskosten, Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung sowie der Risiken für betroffene Personen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die für den konkreten Auftrag verbindlichen Maßnahmen und offenen Parameter stehen in Abschnitt 11.3.
Der Auftragnehmer überprüft die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen regelmäßig sowie nach wesentlichen Änderungen oder Sicherheitsvorfällen. Er darf Maßnahmen weiterentwickeln, wenn das vereinbarte Schutzniveau nicht wesentlich unterschritten wird. Eine beabsichtigte wesentliche Absenkung, ein geänderter Datenweg oder eine geänderte Region wird dem Auftraggeber vorab in Textform mitgeteilt und bedarf seiner Zustimmung.
6. Unterstützung des Auftraggebers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm verfügbaren Informationen bei der Erfüllung der Art. 12 bis 22, 32 bis 36 DSGVO und vergleichbarer anwendbarer Pflichten. Anfragen betroffener Personen leitet er unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, an den Kontakt des Auftraggebers weiter. Ohne Weisung beantwortet er solche Anfragen nicht selbst, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Auf Anforderung stellt der Auftragnehmer verfügbare Informationen zu Verarbeitung, Empfängern, Speicherfristen, Sicherheitsmaßnahmen, Risiken und Vorfällen bereit und unterstützt bei Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen und Behördenanfragen. Er bestätigt den Eingang binnen zwei Werktagen und liefert einfache, verfügbare Informationen grundsätzlich binnen fünf Werktagen. Bei komplexen oder dringenden Vorgängen stimmen die Kontakte in Abschnitt 11.5 unverzüglich einen Ablauf ab, der die gesetzlichen Fristen des Auftraggebers nicht gefährdet; dort eingetragene kürzere Fristen gehen vor.
7. Datenschutz- und Sicherheitsvorfälle
Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber eine Verletzung des Schutzes von Auftragsdaten oder einen hinreichend begründeten Verdacht darauf unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis. Dies gilt auch für entsprechende Meldungen eines Unterauftragsverarbeiters. Die Erstmeldung enthält, soweit zu diesem Zeitpunkt verfügbar, Art und Zeitpunkt des Vorfalls, betroffene Systeme, Datenkategorien und Betroffenengruppen, ungefähre Anzahl betroffener Datensätze und Personen, wahrscheinliche Folgen, bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen sowie einen erreichbaren Kontakt.
Noch nicht verfügbare Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung in dokumentierten Zwischenständen nachgereicht. Der Auftragnehmer wirkt an Eindämmung, Beweissicherung, Ursachenanalyse, Abhilfe und einem Abschlussbericht mit. Er informiert Behörden oder betroffene Personen nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers, sofern ihn keine eigene gesetzliche Pflicht trifft.
8. Unterauftragsverarbeiter und Drittlandübermittlungen
Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung ausschließlich für die in Abschnitt 11.4 vollständig bezeichneten und dort ausdrücklich als eingesetzt bestätigten Unterauftragsverarbeiter. Eine Internetseite dient nur der zusätzlichen Transparenz und ersetzt weder die vertragliche Liste noch eine direkte Änderungsmitteilung.
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 30 Kalendertage vor einer beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung direkt in Textform. Die Mitteilung nennt Gesellschaft, Anschrift, Leistung, Datenbezug, Verarbeitungsorte und einschlägigen Transfermechanismus. Der Auftraggeber kann bis zum angekündigten Einsatz aus nachvollziehbaren datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Können die Parteien den Einwand nicht ausräumen, wird der neue Anbieter für die betroffene Verarbeitung nicht eingesetzt; ist keine zumutbare Alternative möglich, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil zum Einsatztermin beenden. Vor dem ersten Zugriff wird Abschnitt 11.4 mit dem neuen Stand in Textform aktualisiert; bloßes Schweigen ersetzt diese Dokumentation nicht.
Unterauftragsverarbeiter werden vor dem ersten Zugriff schriftlich zu mindestens gleichwertigen Pflichten verpflichtet. Der Auftragnehmer bleibt dem Auftraggeber gegenüber für deren Pflichterfüllung voll verantwortlich.
Eine Übermittlung außerhalb des EWR erfolgt nur auf dokumentierte Weisung und nach vollständiger Eintragung in Abschnitt 11.4. Erforderlich sind insbesondere ein anwendbarer Angemessenheitsbeschluss oder die passenden EU-Standardvertragsklauseln, eine dokumentierte Prüfung des Übermittlungsrisikos und erforderliche ergänzende Schutzmaßnahmen. Dieser AVV ersetzt kein zusätzlich gesetzlich notwendiges Transferinstrument.
9. Informationen, Kontrollen und Abhilfe
Der Auftragnehmer stellt alle Informationen bereit, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Vereinbarung und Art. 28 DSGVO nachzuweisen. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter, unabhängiger und zur Vertraulichkeit verpflichteter Prüfer darf Dokumentenprüfungen, Remote-Prüfungen und Inspektionen der für den Auftrag relevanten Bereiche durchführen. Geeignete vorhandene Nachweise können zur Vorbereitung und Eingrenzung einer Prüfung verwendet werden, beschränken das gesetzliche Inspektionsrecht aber nicht.
Planbare Prüfungen werden mindestens zehn Werktage vorher angekündigt und so durchgeführt, dass Betrieb, Schutz anderer Kunden und Geschäftsgeheimnisse nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Bei einem erheblichen Vorfall, begründetem Verdacht auf einen Verstoß oder einer behördlichen Anordnung gilt keine Mindestankündigung. Der Auftragnehmer wirkt mit, legt einen angemessenen Abhilfeplan für festgestellte Mängel vor und setzt vereinbarte Korrekturen fristgerecht um.
10. Rückgabe und Löschung
Nach Abschluss der Leistung gibt der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers alle Auftragsdaten in dem in Abschnitt 11.5 festgelegten Format zurück und löscht anschließend sämtliche verbleibenden Kopien oder löscht sie unmittelbar. Dies gilt auch für Arbeitskopien, Protokolle und Daten bei Unterauftragsverarbeitern. Die aktive Löschung erfolgt, soweit in Abschnitt 11.5 nichts Kürzeres vereinbart ist, innerhalb von 30 Kalendertagen.
Daten in Sicherungen werden bis zur dort festgelegten endgültigen Überschreibung gesperrt, nicht weiter genutzt und weiterhin nach dieser Vereinbarung geschützt. Gesetzlich aufzubewahrende Daten werden getrennt, im Zugriff beschränkt und nach Ende der Pflicht gelöscht. Die Schutz- und Löschpflichten gelten für solche Restbestände über das Vertragsende hinaus. Der Auftragnehmer bestätigt Rückgabe und Löschung in Textform; gesetzlich untersagte Löschungen und die jeweilige Rechtsgrundlage werden dokumentiert.
11. Projektspezifische Festlegungen
Die folgenden Angaben sind unmittelbarer Bestandteil dieses AVV. Eckige Klammern müssen vor Unterzeichnung ausgefüllt oder ausdrücklich als nicht anwendbar gekennzeichnet werden.
11.1 Beschreibung der Verarbeitung, Datenarten und Betroffenengruppen
- Projekt / Leistung
- [Projektbezeichnung und beauftragten P2Pilot-Leistungsumfang ergänzen]
- Hauptvertrag / Angebot
- [Bezeichnung, Datum und Version ergänzen]
- Zweck
- Erfassung, Strukturierung, Prüfung, Freigabe und kontrollierte Übergabe der im Hauptvertrag bestimmten Geschäftsbelege und Prozessdaten an die vereinbarten Zielsysteme.
- Dauer
- [Beginn, geplantes Ende und gegebenenfalls Verlängerungsregel ergänzen]
- Verarbeitungsschritte
- Entgegennahme, Extraktion und Strukturierung, Abgleich mit Vorgangs- und Stammdaten, regelbasierte Prüfung, menschliche Freigabe bei Abweichungen, Übergabe an das Zielsystem sowie Protokollierung des Prozesslaufs.
- Quellsysteme
- [E-Mail-Postfächer, Portale, ERP-, DMS- oder weitere Quellsysteme ergänzen]
- Zielsysteme
- [ERP-, DMS-, Archiv- oder weitere Zielsysteme ergänzen]
- Kanäle und Formate
- [Tatsächlich genutzte Kanäle und Formate, zum Beispiel E-Mail, PDF, XML, EDI oder API, ergänzen]
- Verarbeitungsorte
- [Betriebsstätten, Cloudregionen sowie mögliche Support- und Fernzugriffsorte ergänzen]
- Umfang
- [Erwartetes Dokumenten- und Vorgangsvolumen sowie besondere Lastspitzen ergänzen]
Datenarten
- geschäftliche Kontaktdaten wie Name, dienstliche Kontaktdaten, Unternehmen, Funktion und Rolle
- Beleg- und Vorgangsdaten aus Kundenaufträgen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen, insbesondere Referenzen, Artikel, Mengen, Preise, Termine, Liefer- und Zahlungsinformationen
- Benutzer-, Rollen-, Freigabe- und Entscheidungsdaten der am Prozess beteiligten Personen
- technische Verbindungs-, Konfigurations- und Protokolldaten, soweit sie für sicheren Betrieb und Nachvollziehbarkeit erforderlich sind
- [Weitere Datenarten oder ausdrücklich ausgeschlossene Datenarten ergänzen]
Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sowie personenbezogene Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO sind nicht für die Verarbeitung vorgesehen. [Falls solche Daten im konkreten Prozess nicht ausgeschlossen werden können: Kategorien, Rechtsgrundlage, Umfang und zusätzliche Schutzmaßnahmen ergänzen]
Betroffenengruppen
- Beschäftigte und Beauftragte des Auftraggebers
- Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und deren jeweilige Ansprechpersonen
- Empfänger oder sonstige Personen, die in den beauftragten Belegen und Prozessdaten genannt werden
- [Weitere Betroffenengruppen ergänzen]
11.2 Pflichten und Rechte des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Rechtmäßigkeit, Transparenz und Richtigkeit seiner Weisungen sowie die erforderlichen Rechtsgrundlagen gegenüber betroffenen Personen sicher.
- Er übermittelt nur die in Abschnitt 11.1 vereinbarten Daten und informiert den Auftragnehmer vorab über besondere Risiken, Geheimhaltungsstufen oder gesetzliche Vorgaben.
- Er schützt eigene Systeme, Endgeräte, Zugangsdaten und Schnittstellen und verwaltet seine Benutzer, Rollen und Freigaben.
- Er hält die in Abschnitt 11.5 benannten Kontakte aktuell und entscheidet rechtzeitig über Betroffenenanfragen, Vorfallmeldungen, Rückgabe, Löschung und Änderungen an der Verarbeitung.
- Er kontrolliert die vertragsgemäße Verarbeitung und darf die Rechte aus Abschnitt 9 ausüben.
11.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Jeder Punkt ist vor Unterzeichnung mit [verbindliche Umsetzung bestätigt / begründete Abweichung mit mindestens gleichwertiger Ersatzmaßnahme] zu kennzeichnen und technisch zu konkretisieren. „Nicht anwendbar“ ist nur mit dokumentierter Begründung und Risikobewertung zulässig; ein einschlägiges Schutzziel darf dadurch nicht entfallen. Unausgefüllte Punkte gelten nicht als Nachweis ihrer Umsetzung.
- Identitäten und Berechtigungen: Persönliche Konten, rollenbezogene Vergabe nach dem Erforderlichkeitsprinzip, Mehrfaktor-Authentisierung für administrative und externe Zugriffe, dokumentierte Freigabe sowie Entzug bei Rollenende. [Status, Prüfintervall und konkrete Umsetzung ergänzen]
- Verschlüsselung und Übertragung: Schutz der Übertragung nach dem Stand der Technik sowie Schutz gespeicherter Daten entsprechend Risiko und eingesetzter Plattform; Schlüssel- und Zertifikatszugriffe bleiben beschränkt. [Status, Protokolle, Ruhdatenschutz und Schlüsselverantwortung ergänzen]
- Trennung und Datenminimierung: Trennung von Kunden, Rollen sowie Entwicklungs-, Test- und Produktivumgebungen entsprechend Architektur; produktive personenbezogene Daten werden in Tests nur nach dokumentierter Freigabe verwendet. [Status und Trennungsmodell ergänzen]
- Protokollierung: Sicherheits- und Prozessereignisse werden zweckgebunden erfasst, gegen unbefugte Änderung und Zugriff geschützt und zeitlich nachvollziehbar ausgewertet. [Status, Ereignisse, Aufbewahrungsfrist und Zugriffsrollen ergänzen]
- Verfügbarkeit und Wiederherstellung: Sicherungen, Wiederanlauf und Wiederherstellung werden dem Risiko entsprechend festgelegt und überprüft. [Status, Sicherungsintervall, Wiederherstellungstest, RTO und RPO ergänzen]
- Änderungen und Schwachstellen: Wesentliche Änderungen werden geprüft, freigegeben und nachvollziehbar ausgerollt; bekannte Schwachstellen und Sicherheitsaktualisierungen werden risikobasiert bewertet und bearbeitet. [Status, Prüfverfahren und Bearbeitungsfristen ergänzen]
- Vorfallvorsorge: Zuständigkeiten, Meldewege, Eindämmung, Wiederherstellung und Nachbereitung sind dokumentiert; erreichbare Kontakte stehen in Abschnitt 11.5. [Status, Erreichbarkeitszeiten und Eskalationsweg ergänzen]
- Physische Sicherheit und Anbietersteuerung: Physische Kontrollen für Rechenzentren richten sich nach den vertraglich zugesicherten Maßnahmen der eingesetzten Anbieter; deren Nachweise werden im verfügbaren Umfang geprüft. [Status und verfügbare Nachweise ergänzen]
- Löschung: Löschanforderungen erfassen aktive Systeme, Exporte, Protokolle, Sicherungen und Unterauftragsverarbeiter; Zugriffe auf gesperrte Restbestände sind untersagt. [Status, Verfahren und technische Fristen ergänzen]
- Überprüfung: Die Wirksamkeit der vereinbarten Maßnahmen wird regelmäßig und anlassbezogen geprüft; Abweichungen werden priorisiert dokumentiert und behoben. [Status, Intervall, Verantwortliche und Nachweisform ergänzen]
[Weitere kundenseitige Sicherheitsvorgaben, Sicherheitsklassifikation und verbindliche Abweichungen ergänzen]
11.4 Genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Regionen und Transfers
101 Townsend Street
San Francisco, CA 94107
USA Leistungen: Cloudflare Pages (Weboberfläche, Edge-Auslieferung und Weiterleitung von API-Anfragen einschließlich Datei-Uploads), Workers (API, Queue-Verarbeitung und zeitgesteuerte Aufgaben), D1, R2, Workers KV, Queues einschließlich Dead-Letter-Queue sowie Workers Observability.
Daten: Original-PDF- und XML-Belege sowie Dokumentmetadaten; Benutzer-, Mandanten-, Authentifizierungs-, Rollen-, Regel-, Extraktions-, Audit- und Prozessdaten; kurzzeitig gespeicherte MFA-Einrichtungsdaten, Passwortprüf- und Rate-Limit-Daten; Pipeline-Auftrags-, Verbindungs-, Request-, Laufzeit-, Fehler- und Protokolldaten. Orte: Verarbeitung im globalen Cloudflare-Netzwerk und mögliche Support-, Administrations- und Unterauftragszugriffe außerhalb des EWR. Der produktive R2-Bucket
invoice-pdfs-prod ist auf die EU-Jurisdiktion festgelegt. Für D1, Workers KV, Queues, Workers, Pages und Observability ist keine ausschließliche EWR-Verarbeitung nachgewiesen.Transfer: Cloudflare Customer DPA; EU-US Data Privacy Framework, soweit anwendbar und gültig, andernfalls beziehungsweise ergänzend die EU-Standardvertragsklauseln 2021/914 und die im DPA beschriebenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen. Eingesetzt: Pages, Workers, D1, R2 (EU-Jurisdiktion), Workers KV, Queues/Dead-Letter-Queue, Cron Triggers und Workers Observability.
Ein eigener Cloudflare-DNS-Zonen-, WAF-, Regional-Services- oder KI-Modelldienst-Einsatz ist in der geprüften Produktionskonfiguration nicht belegt und von dieser Freigabe nicht umfasst.
70 Sir John Rogerson’s Quay
Dublin 2
Irland
bei deutscher beziehungsweise sonstiger EMEA-Billing-Adresse außerhalb Frankreichs, Italiens und Polens; maßgeblich sind die Google-Vertrags- und Rechnungsunterlagen Leistung: Google Cloud für die Bereitstellung und den Betrieb cloudbasierter KI-Modelldienste (Model Hosting) zur automatisierten Dokumentanalyse und strukturierten Datenextraktion.
Daten: Original-Rechnungs- und Belegdokumente als PDF, Dateiname und darin enthaltene Personen-, Kontakt-, Bestell-, Liefer-, Positions-, Preis-, Steuer- und Zahlungsdaten; für die Verarbeitung erforderliche technische Anweisungs- und Konfigurationsdaten; strukturierte Verarbeitungsergebnisse sowie Nutzungs-, Request-, Fehler- und Protokolldaten. Orte: Für die eingesetzte Leistung ist keine ausschließliche Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union zugesichert. Google kann Eingaben und Ergebnisse vorübergehend in Ländern speichern oder zwischenspeichern, in denen Google oder seine Beauftragten Einrichtungen unterhalten; weltweite Support-, Administrations- und Unterauftragszugriffe sind daher möglich.
Transfer: Google Data Processing Addendum; für Drittlandtransfers EU-US Data Privacy Framework, soweit die jeweilige US-Gesellschaft zertifiziert und das Instrument anwendbar ist, andernfalls die einschlägigen EU-Standardvertragsklauseln und ergänzenden Maßnahmen nach dem Google-DPA. Eingesetzt: Cloudbasierte KI-Modelldienste für Dokumentanalyse und Datenextraktion.
Konkrete Modelle, APIs, Endpunkte, Methoden und die interne Systemarchitektur sind Geschäftsgeheimnisse und werden in diesem AVV nicht offengelegt. Sie dürfen geändert werden, ohne diese Genehmigung anzupassen, sofern Zweck, Datenkategorien, Verarbeitungsorte, datenschutzrechtliche Rollen, Transfermechanismen und das vereinbarte Schutzniveau dadurch nicht wesentlich verändert werden. Die Leistung wird ausschließlich unter Vertragsbedingungen eingesetzt, nach denen Google als Auftragsverarbeiter tätig wird und die übermittelten Inhalte nicht für eigene allgemeine Modell- oder Produktverbesserung nutzt; eine zeitlich begrenzte Protokollierung zur Missbrauchsabwehr bleibt möglich.
Genehmigt sind nur vollständig ausgefüllte Zeilen, die ausdrücklich als eingesetzt gekennzeichnet sind. Die öffentliche Anbieterübersicht ist rein informativ.
- Transferprüfung
- [für jeden Drittlandzugriff Importeur, Land, Rolle, Daten, Zweck, Transferinstrument, Prüfung und ergänzende Maßnahmen ergänzen; andernfalls „kein Drittlandtransfer“ eintragen]
- Änderungskontakt
- [E-Mail-Adresse für die direkte 30-Tage-Mitteilung ergänzen]
11.5 Lösch-, Rückgabe-, Vorfall- und Kontaktregeln
- Entscheidung bei Vertragsende
- [Rückgabe mit anschließender Löschung / unmittelbare Löschung auswählen]
- Rückgabe
- [Exportformat, sicherer Übertragungsweg, Empfänger und Termin ergänzen]
- Aktive Systeme
- Löschung spätestens 30 Kalendertage nach Vertragsende oder dokumentierter Weisung, sofern keine kürzere Frist eingetragen wird: [abweichende Frist oder „30 Tage“ bestätigen].
- Protokolle
- [konkrete Protokollarten, Zweck und Löschfristen ergänzen]
- Sicherungen und Anbieterreste
- [maximale Überschreibungsfrist, Sperrung, Providerfristen und Umgang mit unveränderlichen Sicherungen ergänzen]
- Nachweis
- [Form und Empfänger der Rückgabe- und Löschbestätigung ergänzen]
- Vorfallfrist
- Unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis; [sicherer Meldeweg und Erreichbarkeitszeiten ergänzen].
- Unterstützungsfristen
- Eingangsbestätigung binnen zwei Werktagen und einfache Informationsbereitstellung binnen fünf Werktagen; [kürzere projektbezogene Fristen für Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzungen oder Behördenanfragen ergänzen].
- Kontakt Auftraggeber
- [Name, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer für Weisungen, Betroffenenanfragen, Änderungen und Vorfälle ergänzen]
- Kontakt Auftragnehmer
- Jeremy Teichmann, Dombóvárstraße 48, 71394 Rommelshausen · [geschäftliche Datenschutz- und Sicherheitsadresse vor Unterzeichnung ergänzen] · 01590 1431153
12. Schlussbestimmungen und Unterzeichnung
Dieses Dokument enthält den vollständigen AVV einschließlich seiner projektspezifischen Festlegungen; separate Anlagen sind nicht Bestandteil dieses Musters. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Unterzeichnung in Gegenstücken und mit zulässiger elektronischer Signatur ist möglich.
Bei einem wesentlichen Verstoß kann der Auftraggeber die betroffene Verarbeitung bis zur Abhilfe aussetzen. Wird der Verstoß trotz angemessener Frist nicht behoben oder besteht eine unmittelbare erhebliche Gefahr, kann er den betroffenen Leistungsteil außerordentlich beenden. Der Auftragnehmer darf eine Verarbeitung aussetzen, soweit dies zur Vermeidung einer rechtswidrigen Weisung erforderlich ist. Die gesetzliche Verantwortlichkeit und Haftung, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die Rechtswahl und der Gerichtsstand des Hauptvertrags.
Auftraggeber
[Ort, Datum, vollständiger Name, Funktion und Unterschrift ergänzen]
Auftragnehmer
[Ort, Datum, Name, Funktion und Unterschrift ergänzen]
Stand: August 2026 — eigenständige Pre-Launch-Vorlage ohne Anlagen. Rechtsgrundlagen und Auslegungshilfen: DSGVO, insbesondere Art. 28 und 32 · EDSA-Leitlinien 07/2020. Vor Verwendung im konkreten Projekt ist eine rechtliche und technische Prüfung erforderlich.